
Abnahmekontrolle
Elektrische Installationen welche gewerblich genutzt werden oder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweisen,
müssen nach der vom Installateur durchgeführten betriebsinternen Schlusskontrolle zusätzlich von einem
unabhängigen Kontrollorgan geprüft werden.
Wir übernehmen diese Kontrolle für Sie und unterzeichnen nach der Behebung eventueller Mängel den bereits vorhandenen Sicherheitsnachweis.
Beschrieb der Abnahmekontrolle
Die Abnahmekontrolle gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ist eine zweite Elektrokontrolle welche nach der Übergabe der Anlage an den Kunden innert 6 Monaten (bei PVA innert 2 Monaten) durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt werden muss. Als Grundlage für die Kontrolle muss das Mess- und Prüfprotokoll sowie der unterzeichnete Sicherheitsnachweis der betriebsinternen Schlusskontrolle des ausführenden Betriebs vorliegen. Das unabhängige Kontrollorgan überprüft die Installation und die bei der Schlusskontrolle durchgeführten Messungen stichprobenartig, um die Einhaltung der Normen und Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Nach Abschluss der Abnahmekontrolle unterzeichnet das unabhängige Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis des Unternehmers und bestätigt damit, das die Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.