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  • Welche Ressourcen oder Informationen werden benötigt, damit SELCO Sie vertreten kann?
    Was wir für die technische Bearbeitung Ihres Auftrags benötigen, hängt stark vom jeweiligen Projekt und den uns übertragenen Aufgaben ab. In einigen Fällen (z. B. bei Projektleitungen für Elektrounternehmen) kann es sinnvoll sein, dass wir im Namen Ihrer Unternehmung auftreten, um Ihre Interessen zu vertreten. In diesem Fall wäre es vorteilhaft, wenn wir beispielsweise über eine E-Mail-Adresse Ihrer Unternehmung kommunizieren könnten. Für das Nachtragsmanagement kann es ausserdem erforderlich sein, dass wir Zugriff auf bestimmte Unterlagen oder Programme Ihres Unternehmens erhalten. Wenn wir jedoch als Drittpartei auftreten (z. B. bei einem QS-Mandat), benötigen wir weder eine firmeneigene E-Mail-Adresse noch interne Unterlagen. Welcher Weg der beste ist, hängt stark vom Auftrag ab. Deshalb empfehlen wir, dies im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs vor der Auftragserteilung gemeinsam zu besprechen.
  • Wie erfolgt die Vergütung der Projektdienstleistungen?
    Die Vergütung der von SELCO erbrachten Projektdienstleistungen erfolgt auf Stundenbasis zu den aktuell gültigen Dienstleistungspreisen. So bezahlen Sie als Kunde nur die Leistungen, die Sie tatsächlich benötigen und in Anspruch nehmen. Je nach Auftrag kann die Vergütung individuell vereinbart werden. Melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch, um die passende Vergütungsart zu besprechen.
  • Warum ist es sinnvoll, Projektdienstleistungen an eine externe, spezialisierte Unternehmung zu übertragen?
    Im Projektgeschäft ist es entscheidend, die eigenen Interessen im Projekt von Anfang an durchzusetzen. Da die Projektleitung im Elektrogewerk viele technische, organisatorische und fachspezifische Fähigkeiten erfordert, ist es sinnvoll, diese Aufgaben einem erfahrenen und branchenkundigen Unternehmen zu übertragen.
  • Sind die Dienstleistungen für Bauherren oder Unternehmer gedacht?
    Für beide! Egal, ob Sie als Bauherr oder Unternehmer im Projekt agieren – wir stehen Ihnen zur Seite und sorgen für eine reibungslose Abwicklung des Auftrags.
  • Wie werde ich während des Projekts über den aktuellen Stand informiert?
    Während der Umsetzung des Projekts werden zwischen Ihnen als Kunden und uns als Leistungserbringer regelmässige Projektdurchsprachen vereinbart. Die Häufigkeit dieser Durchsprachen legen wir gemeinsam fest – abhängig von Ihren Wünschen und dem betreuten Projekt. Während der Projektdurchsprachen besprechen wir den aktuellen Ausführungsstand, anstehende Herausforderungen sowie den Forecast für den finanziellen Erfolg des Projekts.
  • Wer ist berechtigt, eine Elektrokontrolle durchzuführen?
    Periodische Elektrokontrollen müssen von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden, das kontrollberechtigte Personen für die Durchführung der Kontrolle einsetzt. Ein Kontrollorgan gilt als unabhängig, wenn die kontrollierende Unternehmung weder mit der Planung noch mit der Installation der elektrischen Anlage in Verbindung steht. Eine Person ist kontrollberechtigt, sobald sie den eidgenössischen Fachausweis als Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit erfolgreich erworben hat.
  • Was ist eine Elektrokontrolle?
    Die Elektrokontrolle ist eine sicherheitstechnische Überprüfung von Elektroinstallationen. Dabei werden alle Installationen von einer Fachperson kontrolliert und durch Messungen dokumentiert. Das Ziel der Kontrolle ist es, allfällige Mängel aufzudecken, damit die Elektroinstallationen mängelfrei und sicher genutzt werden können.
  • Worauf sollte der Kunde während einer Elektrokontrolle besonders achten?
    Die Kontrolle elektrischer Anlagen erfordert für einige Messungen, die Anlage spannungslos zu schalten. Während dieser Zeit funktionieren Systeme wie Lifte, Garagentore, Küchengeräte und Lichtinstallationen nicht. Alarmanlagen und andere sicherheitsrelevante Systeme verfügen über Akkus, sodass sie während der Abschaltung weiterhin funktionsfähig bleiben. Bei den folgenden Verbrauchern ist auf Folgendes zu achten:
  • In welchen Abständen muss eine Elektrokontrolle durchgeführt werden?
    Je nach Nutzung der Installationen und dem vorhandenen Gefahrenpotenzial gelten unterschiedliche Kontrollperioden. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele der gängigsten Kontrollintervalle:
  • Warum ist eine Elektrokontrolle erforderlich?
    Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet Eigentümer, ihre elektrischen Anlagen periodisch einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen. Durch diese Kontrolle wird sichergestellt, dass die Anlagen keine Mängel aufweisen und sicher genutzt werden können.
  • Für wen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Geräteprüfung?
    Die periodische Prüfung von tragbaren sowie ortsfesten elektrischen Geräten ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage dafür bildet: Schweizerischem Unfallversicherungsgesetz (UVG), Art. 82 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 3
  • Was ist ein Sicherheitsnachweis (SINA) und wofür wird er benötigt?
    Ein Sicherheitsnachweis (SINA) ist ein Dokument, das bestätigt, dass die Installationen des darauf vermerkten Zählerstromkreises kontrolliert und allfällige Mängel beseitigt wurden. Dieser SINA wird dem Verteilnetzbetreiber (EW) eingereicht und von diesem aufbewahrt. Auf dem SINA unterschreibt der Elektrokontrolleur, dass er die Installationen geprüft hat und dass alle bei der Kontrolle festgestellten Mängel von einem Fachmann behoben wurden.
  • Wie erfolgt die Vergütung von Elektrokontrollen?
    Die Vergütung der von SELCO erbrachten Elektrokontrollen erfolgt auf Stundenbasis zu den aktuell gültigen Dienstleistungspreisen. So bezahlen Sie als Kunde nur die Leistungen, die Sie tatsächlich benötigen und in Anspruch nehmen. Je nach Auftrag kann die Vergütung individuell vereinbart werden. Melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch, um die passende Vergütungsart zu besprechen.
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