top of page
0779851001703162210.webp

Geräteprüfung

Tragbare und ortsfeste elektrische Geräte müssen, wie alle elektrischen Betriebsmittel, den Vorgaben der Norm SN EN 50699 (SNG 482638) entsprechen und regelmässig geprüft werden. Diese Prüfungen dienen als Nachweis, dass die Geräte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und tragen massgeblich dazu bei, Gefahren für Menschen, Tiere und Sachwerte zu minimieren.

Beschrieb der Geräteprüfung

Die Geräteprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638) bezieht sich auf die Sicherheitsüberprüfung elektrischer Geräte. Die Norm legt fest, dass tragbare sowie auch ortsfeste elektrische Geräte regelmässig auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden müssen. Dabei werden die Geräte unter anderem mit Sichtprüfungen, Messungen des Isolationswiderstands und Prüfungen des Schutzleiters geprüft.
Das Ziel ist es, Gefährdungen wie Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brände durch defekte Geräte zu verhindern. Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach der Geräteart, der Nutzungshäufigkeit und den Umgebungsbedingungen.

Die periodische Prüfung von elektrischen Geräten wird im Unfallversicherungsgesetz Art. 82 vorgeschrieben und ist für Arbeitgeber obligatorisch. Mehr dazu finden Sie in unseren FAQ.

bottom of page